Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kreuzer’s Pferde Cruiser, Inh. Inge Kreuzer (nachfolgend Auftragnehmer genannt)


1. Geltungsbereich
Allen Rechtsgeschäften und rechtsähnlichen Geschäften zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber liegen die nachfolgenden Bestimmungen und alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu Grunde. Anders lautende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart und von Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet wurden.

2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer übernimmt als Frachtführer für den Auftraggeber den Transport von Pferden. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer vor Vertragsabschluss über alle für die Durchführung des Vertrages beeinflussende Faktoren wie Menge, Gewicht, einzuhaltende Termine technische Anforderungen und eventuell nötiges Zubehör.

3. Transport/Übergabe
Der Transport und das Be- und Entladen von Pferden erfolgt grundsätzlich auf das Risiko seitens des Auftraggebers und dieser oder eine von ihm beauftragte Person ist für das Be- und entladen zuständig. Der Frachtführer kann auf Wunsch des Absenders seine Hilfe zur Verfügung stellen. Dieser kann aber für Schäden, die durch seine Hilfstätigkeit entstehen nicht haftbar gemacht werden.  Ausnahme es kann grob Fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten dem Frachtführer nachgewiesen werden. Der Equiden Pass ist dem Frachtführer vor Antritt der Fahrt auszuhändigen. Der Absender muss die Pferde auf den bevorstehenden Transport vorzubereiten. Es darf keine Sedierung vorgenommen werden. Die Verwendung von zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Schweifschoner, Transportgamaschen, Fliegendecken etc. obliegt dem Absender und die Pferde sind es gewohnt, diese zu tragen. Der Auftraggeber/Absender erklärt das die zu transportierenden Pferde Gesund und transportfähig sind, Erscheint dem  Frachtführer dies fraglich kann dieser den Auftrag stornieren (auch wenn die Pferde sich nicht verladefähig zeigen und das Risiko für Personen oder Sachschäden dem Frachtführer als zu hoch erscheinen). In diesem Fall hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00€ zu zahlen sowie die Kosten für die Leerfahrt zu übernehmen. Ausgenommen sind Notfälle bei denen ein Tierarzt den Transport aus medizinischen Gründen für notwendig hält. Die Entscheidung über weiteres notwendiges Begleitpersonal  trifft der Frachtführer. Hierzu entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber nach Vereinbarung mit dem Frachtführer. Be. und Entladezeiten sind die ersten 30 Minuten im Angebotspreis enthalten. Darüber hinaus gehende Warte/Standzeiten werden Mehrkosten für jede weitere halbe Stunde nach Preisliste fällig.

4. Gebühren, Behördliche Genehmigungen
Kosten jeglicher Art zusammenhängend mit behördlichen Genehmigungen, Auflagen, Anordnungen, Bescheinigungen oder Zolldokumenten trägt der Auftraggeber. Alle notwendigen Dokumente übergibt der Auftraggeber dem Frachtführer spätestens zum Transportbeginn, sofern nicht anders vorab schriftlich vereinbart. Sollten Dokumente zum Transportbeginn fehlen, kann der Frachtführer den Auftrag stornieren und der Auftraggeber verpflichtet sich  den vollen vereinbarten Transportpreis dem Auftragnehmer zu zahlen. 

5. Haftungsbestimmungen
Der Auftraggeber bestätigt dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung das für die Pferde eine Haftpflichtversicherung besteht. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Personen und Gegenständen die beim Be- Entladen und beim Transporte durch das bzw. die Pferde verursacht wurden. Der Transport des Pferdes oder der Pferde erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers. Sofern dem Auftragnehmer oder seinem Frachtführer kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Die Höhe solcher Schäden wird durch einen Gutachter festgestellt, die Kosten vom Befund und Gutachten trägt der Auftraggeber.

6. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber hat das Recht vor Beginn eines Transports, ohne Angaben von Gründen von einem Auftrag/Vertrag oder Angebot zurückzutreten. Wenn der Auftraggeber den Auftrag mit mehr als 72 Stunden Vorlauf vor Transportbeginn storniert werden Vorkosten des Auftragnehmers fällig, diese betragen pauschal 25% der Gesamtsumme vom Angebot. Wenn der Auftraggeber den Auftrag mit weniger als 72 Stunden Vorlauf vor Transportbeginn storniert werden Vorkosten des Auftragnehmers fällig, diese betragen pauschal 50% der Gesamtsumme vom Angebot. De Auftragnehmer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten/stornieren bei ihm Krank erscheinendem Pferd/Pferde, Pferde die unruhig, ungebärdig beim Verladen sind sodass nach Eindruck des Frachtführers Risiko für Schäden oder Verletzungen besteht. Temperaturen von über 30 oder unter 5 Grad Celsius im Transportmittel zu erwarten sind. Gefährliche Wetterlagen (Schnee, Hochwasser), höhere Gewalt). In keinem dieser Fälle kann der Auftraggeber Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.   

7. Schadensanzeige
Jeglicher Schaden ist dem Auftragnehmer  unverzüglich bei der Ablieferung des Pferdes bzw. der Pferde anzuzeigen. Wird kein Schaden angezeigt , wird davon ausgegangen das das Pferd, die Pferde im vertragsgemäßen Zustand entladen wurden. Dies gilt auch bei äußerlich nicht sofort erkennbaren Schäden, wenn diese nicht innerhalb von 7 Tagen angezeigt werden. Schadensanzeigen sollen schriftlich erfolgen.

8. Rechnung und Zahlung
Rechnungen des Auftragnehmers werden sofort nach Abschluss des Transportvertrages  gestellt und sind sofort ohne Abzug fällig. Spätestens sind sie direkt nach Ankunft am Entladeort bevor dem entladen des Pferdes oder der Pferde in bar zur zahlen. Es werden die Transporte nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern berechnet. Wenn die Tatsächlich gefahrenen Kilometer von den im Angebot angenommenen Kilometern erheblich abweichen, behält sich der Auftragnehmer eine Nachforderung vor. Sollten während des Transports unvorhergesehene Umstände eintreten kann der Auftragnehmer die Kosten dafür beim Auftraggeber nachfordern ( Notquartiere, Anordnungen durch Behörden, Tierarztkosten, Kosten Leistungen die im Interesse der Pferde, zum Wohle der Pferde unvermeidlich waren).  Der Auftragnehmer behält sich vor eine Vorauszahlung, vollständig oder teilweise, für den Transport zu verlangen. In Ermangelung der vollständigen Bezahlung der Rechnung steht dem Auftragnehmer das Zurückbehaltungsrecht zu. In diesem Falle steht dem Auftragnehmer nicht nur die vollständige Bezahlung der Rechnung zu sondern auch alle Nebengebühren und Aufwendungen für die Aufbewahrung der Pferde, des Pferdes.

9. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt personenbezogene Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages notwendig sind. Diese Daten werden vom Auftragnehmer weder verkauft noch an Dritte weitergegeben. Jeder Auftraggeber hat das Recht, die über seine Person erhobene Daten, auf Wunsch, Auskunft zu erhalten. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die Löschung zu beantragen, sofern diese Daten nicht auch gesetzlichen Gründen gespeichert bleiben müssen.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist der Sitz vom Auftragnehmer.

Impressum

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
Inge Kreuzer
Kreuzer’s Pferde Cruiser
Oberdorfstr.8
61276 Weilrod
Kontakt
Telefon: 060833290154
E-Mail: kreuzers.pferdecruiser@web.de
Aufsichtsbehörde
Veterinäramt Bad Homburg v.d. Höhe
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
https://www.hochtaunuskreis.de/Hochtaunuskreis/Gesundheit/Veterin%c3%a4rwesen+und+Verbraucherschutz.html
Redaktionell verantwortlich
Inge Kreuzer
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle:
https://www.e-recht24.de